Platte in Blech Klasse 1 150x40, Abb. 407 " Richtungsschilder "
Kennzeichen, Kennzeichen, Klasse 1 Richtungsschilder, temporäre Baustellenschilder, Sicherheitsarbeiten
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Merkmale:
• Vertikales Richtungsschild gemäß Abbildung II 407 der Verordnung zur Ausführung und Umsetzung des Verkehrsgesetzbuchs (Präsidialdekret 495/1992), das Informationen über die zu befolgen Richtung zur Erreichung von Orten, Infrastrukturen oder Sehenswürdigkeiten bereitstellt.
• Es handelt sich um eine horizontale rechteckige Tafel, die einzeln oder in Kombination mit anderen Schildern verwendet wird und die Richtung zu einem bestimmten Ziel anzeigt.
Technische Merkmale:
• Abbildung: II 407 – "Richtungsschilder"
• Form: Rechteckig horizontal
• Maße: 150 x 40 cm
• Material: Heißverzinktes Blech oder Aluminium, minimale Dicke 25/10
• Reflektionsfilm: Klasse 1 – reflektierender Film für Sichtbarkeit unter normalen Bedingungen
• Hintergrund: Variable Farbe je nach Ziel (gemäß Vorschriften):
Blau: für Hauptstädte und Vorortstraßen
Grün: für Autobahnrouten
Weiß: für Nebenstraßen in der Stadt.
Gelb: für temporäre Routen oder Umleitungen
• Schrift und Symbole: Weiße Farbe, mit sehr lesbarer, normalisierter Schriftart
• Richtungspfeile: Enthalten (rechts, links oder geradeaus) je nach Kontext
• Rand: Weiß oder nicht (je nach Hintergrund)
• Befestigung: Vorgebohrt für die Montage an Masten, Portalen, Brücken oder temporären Strukturen
Funktion und Verwendung:
• Das Signal Abb. II 407 wird verwendet, um anzuzeigen:
• Wegbeschreibung zu bebauten Gebieten, Ortschaften oder Dienstleistungen
• Autobahnausfahrten
• Umwege oder alternative Routen
• Sehenswürdigkeiten (Krankenhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen, Industriegebiete usw.)
Typische Installationsbereiche:
• Kreuzungen und Kreuzungen
• Kreisverkehrseingänge
• Straßenbaustellen mit modifiziertem Straßensystem
• Städtische und außerstädtische Straßen
Es kann installiert werden:
• Individuell
• In mehreren Gruppen (mit gemeinsamer Unterstützung)
• Integration in komplexe Signale (z. B. voreingestellte Signale)
Regulatorische Compliance:
• Art. 39 des Verkehrsgesetzbuchs – Anzeigeschilder
• Abbildung II 407 des Präsidialdekrets 495/1992
• Entspricht dem technischen Standard UNI EN 12899-1 für vertikale Schilder
• Klasse 1 reflektierend (Standard für Sicht bei Tag und Nacht unter normalen Bedingungen)
Mögliche Anpassungen:
• Name des Ortes oder der Dienstleistung
• Orientierungspfeil (←, ↑, →)
• Zusätzliche Symbole (z. B. Krankenhaus, Bahnhof, Autobahn)
• Mehrsprachig (für Touristengebiete oder Flughäfen)
