Klasse-1-Blechplatten Sisas Kreuzungshinweis, Abb. 408/a mit den Maßen 90x135 cm auf gelbem Grund
Kennzeichen, Kennzeichen, Klasse 1, Hinweis auf Kreuzung Baustellen, Schilder, temporäre Verkehrssicherheitsarbeiten
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Merkmale:
• Name:
Vertikales Blechschild – Abb. 408/a "Kreuzungshinweis"
• Abmessungen:
90 × 135 cm (Großformat – Kategorie C für temporäre Beschilderung)
• Material:
Hochfestes verzinktes Blech, anti-Cut und verstärkte gefaltete Kanten, um die Haltbarkeit unter widrigen Umweltbedingungen zu gewährleisten.
Bereit zum Befestigen an vertikalen Stützen (Stangen, Brücken, Barrieren) mittels Kanälen oder hinteren Löchern.
• Reflektierender Film:
Klasse 1 – konform mit UNI EN 12899-1
Sie garantiert sowohl Tag als auch Nacht Sichtweite, selbst bei ungünstigen Wetterbedingungen.
• Grafik:
Erstellt gemäß Abbildung II 408/a der Technischen Spezifikation des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (Ministerialdekret vom 10. Juli 2002).
Sie zeigt einen T- oder Kreuzschnitt mit dem geschlossenen Ast oder dem abweichenden Ast, der hervorgehoben ist.
Funktion und Verwendung:
• Das "Intersection Notice"-Schild (Abb. 408/a) wird verwendet, um die Nutzer im Voraus über das Vorhandensein einer modifizierten oder eingeschränkten Kreuzung aufgrund einer Straßenbaustelle zu informieren.
Es ermöglicht Ihnen:
• Umleitungen, temporäre Einbahnstraßen oder teilweise Sperrungen von Kreuzungen vorherzusehen
• Die Sicherheit beim Manövrieren in Kreuzungsnähe zu verbessern
• Den Verkehr vor einer nicht mehr regelmäßigen Kreuzung korrekt zu lenken
• Es stellt keine direkten Verpflichtungen, signalisiert jedoch eine grundlegende Änderung der Ausrichtung des Straßensystems und geht normalerweise den verpflichtenden oder empfohlenen Umleitungsschildern voraus.
Vorgesehene Nutzung:
• Temporäre Straßenbaustellen in der Nähe von Kreuzungen oder Kreuzungen
• Instandhaltungsarbeiten an kommunalen, provinziellen oder staatlichen Straßen
• Städtische und außerstädtische Straßen
• Situationen, in denen Sie den Zugang zu einer oder mehreren Richtungen der Kreuzung vorübergehend ändern müssen
Referenzgesetzgebung:
• Verkehrscode – Art. 21 und Art. 43
• Ministerialdekret vom 10. Juli 2002 – Technische Spezifikationen für temporäre Signaltechnik
• UNI EN 12899-1 – Permanente und temporäre vertikale Schilder (Reflexivität der Klasse 1)