Blechplatte der Klasse 1 Sisas Warnung vor verpflichtender Umleitung von Drehgestellen Abb. 409/a mit den Maßen 90x135 cm auf ge
Kennzeichen, Kennzeichen, Klasse 1, Warnung vor verpflichtender Umleitung, Baustellenschilder, Schilder für vorübergehende Verkehrssicherheit
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Merkmale:
• Name:
Vertikales Blechschild – Abb. 409/a "Warnung vor verpflichtender Lkw-Abweichung"
• Abmessungen:
90 × 135 cm (vertikales Format – Kategorie C, verwendet auf Haupt- oder stark frequentierten außerstädtischen Straßen)
Material:
• Korrosionsschutzverzinktes Blech, Standarddicke für Verkehrsschilder
• Anti-Cut gefaltete Kanten
• Veranlagung zur Befestigung mit hinteren Kanälen oder Löchern zum Schrauben
Reflektierender Film:
• Klasse 1 (Grundreflexivität), konform mit UNI EN 12899-1
• Sorgt für gute Sicht Tag und Nacht, auch bei Regen oder wenig Lichtverhältnissen
Grafik:
• Entspricht Abbildung II 409/a der technischen Spezifikation des Ministerialdekrets vom 10. Juli 2002
• Zeigt ein Lkw-Piktogramm mit einem obligatorischen Richtungspfeil und einem Warntext an (z. B. "Obligatorischer Umweg für LKW rechts")
Funktion und Verwendung:
• Das Schild "Warnung vor Pflichtumleitung von Lkw" (Abb. 409/a) hat die Funktion, die Umleitungspflicht vorwegzunehmen, die nur auf schwere Fahrzeuge auferlegt wird, wie zum Beispiel:
• Lkw
• Gelenkige Drehgestelle
• Lastwagen
Hauptzwecke:
• Eine verpflichtende Umleitung für schwere Lastfahrzeuge rechtzeitig angeben
• Schweren und leichten Verkehr zu trennen und ihn auf geeignetere oder sicherere Routen zu lenken.
• Risikosituationen oder Blockaden auf Baustellen, Engpässen, Unterführungen mit Beschränkungen, Brücken oder bebauten Flächen zu verhindern, die für Lkw nicht zugänglich sind
Anwendungskontext:
• Temporäre Baustellen in der Nähe von Kreuzungen oder Verengungen der Fahrbahn
• Straßenabschnitte mit Beschränkungen für den Verkehr schwerer Fahrzeuge
• Umleitungen auf kommunalen, provinziellen oder staatlichen Straßen
• Industrie- oder Logistikzonen mit separatem Verkehrsmanagement
Referenzgesetzgebung:
• Verkehrsgesetzbuch – Art. 21 (Straßenbau) und Art. 43 (temporäre Schilder)
• Ministerialdekret vom 10. Juli 2002 – Technische Spezifikationen für temporäre Signaltechnik
• UNI EN 12899-1 – Anforderungen an reflektierende vertikale Schilder (Klasse 1 und 2)