Klasse 1 Blechblech Sisas Pflichtrichtung für Drehgestellen Abb. 409/b mit den Maßen 40x60 cm auf gelbem Grund
Kennzeichen, Kennzeichen, Klasse 1, Pflichtrichtung, LKW, Baustellenschilder, temporäre Verkehrssicherheitsarbeiten
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Merkmale:
• Name:
Vertikales Blechschild – Abb. 409/b "Verbindliche Richtung der Lastwagen"
• Abmessungen:
90 × 135 cm (Hochformat – Kategorie C, geeignet für stark frequentierte Straßen)
Material:
• Hochfestes verzinktes Blech mit anti-geschnitten, gefalteten Kanten
• Oberflächenbehandlung, um atmosphärische Elemente und Einschläge zu widerstehen.
• Rückwärtige Kanäle oder Veranlagung für das Schrauben an festen Stützen (Stangen, Ständer)
• Reflektierender Film:
Klasse 1 (Grundreflexivität), konform mit UNI EN 12899-1
• Sorgt für gute Sicht bei Tag und Nacht, auch bei widrigen Wetterbedingungen.
Grafik:
• Entspricht Abbildung II 409/b der technischen Spezifikation des Ministeriellen Dekrets vom 10. Juli 2002
• Bestehend aus einem blauen Richtungspfeil und einem Lkw-Symbol
• Gibt klar die vorgeschriebene Anweisung für schwere Lastfahrzeuge an
Funktion und Verwendung:
• Das Schild "Obligatorische Richtung der Lkw" (Abb. 409/b) verpflichtet schwere Fahrzeuge (Lkw, Lkw, Gelenk-Lkw), der vom Pfeil angegebenen Richtung zu folgen (z. B. nach rechts, links oder geradeaus).
Hauptzweck:
• Eine Pflichtroute für schwere Fahrzeuge einzuführen, die sie vom leichten Verkehr trennt
• Lkw-Zugang zu verbotenen Straßen, Engpässen, bebauten Flächen oder unzureichenden Abschnitten zu vermeiden
• Verkehrsströme auf provisorischen Baustellen oder in sensiblen städtischen/industriellen Gebieten sicher zu steuern
Anwendungskontext
• Temporäre Straßenbaustellen
• Zugang zu eingeschränkten Verkehrsbereichen für schwere Fahrzeuge
• Nebenstraßen mit Einschränkungen
• Pflichtumleitungen für schwere Güterfahrzeuge in der Nähe von Unterführungen, scharfen Kurven, Brücken oder eingeschränkten Fahrbahnen
Oft in Kombination mit:
• Abb. 409/a – Mitteilung über verpflichtende Abweichung
• Abb. 410/a und 410/b – Empfohlene Abweichungen
Referenzgesetzgebung
• Verkehrsgesetzbuch – Art. 43 (temporäre Schilder)
• Ministerialdekret vom 10. Juli 2002 – Technische Spezifikationen für temporäre Signaltechnik
• UNI EN 12899-1 – Vertikale Schilder (Klasse 1 und 2)