Straßenschilder-Scheibendurchmesser. 60 cm Klasse 1 Abb. 60/b "Transit verboten für Fahrzeuge mit [...] ton "
Scheibendurchmesser Klasse 1 Verkehrsmittel für Fahrzeuge verboten, Fahrzeuge mit massenhaften temporären Baustellenschildern, Verkehrssicherheitsschilder auf der Baustelle
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Merkmale:
NAME: Bandscheibendurchmesser. 60 cm Klasse 1 Abb. 60/b "Transit verboten für Fahrzeuge mit [...] ton "
Allgemeine Beschreibung:
• Es handelt sich um ein Verschreibungszeichen (Prohibition), das zur Kategorie der durch Kunst vorgesehenen No-Transit-Schilder gehört. 117 der Verordnung zur Ausführung und Umsetzung des Verkehrsgesetzbuchs (Präsidialdekret 495/1992).
• Abbildung II 60/b zeigt das Verbot des Transits für Fahrzeuge mit einer Gesamtlast, die einen bestimmten Zahlenwert (in Tonnen) übersteigt, was in der Mitte des Schildes angegeben ist.
Technische Merkmale:
• Form: kreisförmig (Scheibe).
• Durchmesser: 60 cm – Standardgröße für Hauptstädte oder Nebenstadtstraßen.
• Klasse reflektierender Film: Klasse 1, normale Reflektivität (UNI EN 12899-1).
• Randfarbe: rot.
• Hintergrundfarbe: weiß.
Inneres Symbol:
• Schwarze Zahlenanzeige (z. B. "6,5 t", "12 t" usw.), die die maximal zulässige Gesamtmasse für Fahrzeuge in Tonnen darstellt;
Es enthält keine Fahrzeugpiktogramme, sondern nur das Schreiben des Zahlenwerts gefolgt vom Buchstaben "T".
• Material: flaches oder gewölbtes Aluminiumblech, 25–30/10 mm dick, mit Reflexfolie der Klasse 1.
Bedeutung:
• Das Schild Abb. II 60/b weist darauf hin, dass Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse über dem in Tonnen angegebenen Wert nicht durchfahren dürfen.
Beispiel:
"6,5 t" → für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 6,5 Tonnen verboten.
• Der numerische Wert kann je nach Zustand der Straße oder des Bauwerks (Brücken, Viadukte, schwache Abschnitte usw.) variieren.
Anwendung:
Das Signal wird verwendet für:
• die Last auf Brücken oder Viadukten mit reduzierter Tragfähigkeit zu begrenzen;
• Regulierung des Zugangs zu bebauten Flächen, Wohngebieten oder sensiblen Umweltbereichen;
• vorübergehende oder dauerhafte Beschränkungen aus Gründen der Sicherheit oder des Schutzes der Straßenoberfläche angeben.
Installationsbeispiel:
• Stütze: verzinkter Pfosten Ø 48–60 mm;
• Höhe (unterer Rand): 1,5 – 2,2 m über dem Boden;
• Position: rechte Seite der Fahrbahn, gut sichtbar;
• Jedes ergänzende Gremium: Es kann erlaubte Kategorien oder Ausnahmen festlegen (z. B. "außer Bewohnern", "außer Bussen" usw.).