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Scheibendurchmesser 60 Blech Klasse 1 Abb. 71" Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung "
Scheibendurchmesser 60 Blech Klasse 1 Abb. 71" Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung "

  • Straßenschilder Diam 60 Blech Klasse 1 Abb. 71 "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung"
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  • Spezieller Hindernisabgrenzer in Aluminiumklasse 1, Abb. 472
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  • Schild Pflichtrichtung nach rechts Scheibendurchmesser 40 cm Klasse 1 Abb. 80/c Blech
  • Gesamtpreis: 70,25 €
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Scheibendurchmesser 60 Blech Klasse 1 Abb. 71" Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung "
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  • Straßenschilder Diam 60 Blech Klasse 1 Abb. 71 "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung"
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  • Schild Pflichtrichtung nach rechts Scheibendurchmesser 40 cm Klasse 1 Abb. 80/c Blech
  • Gesamtpreis: 70,25 €

Straßenschilder Diam 60 Blech Klasse 1 Abb. 71 "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung"

Scheibendurchmesser 60 Blech Klasse eins Abb. 71 Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhafte Straßenschilder

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Sisas
910710201
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Beschreibung

NAME: Scheibendurchmesser 60 Blech Klasse 1 Abb. 71" Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung "

Allgemeine Beschreibung:

• Die Scheibe "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung" (Abbildung II 71 des Verkehrsgesetzbuchs) ist ein Verkehrsvorschriftsschild und gehört zur Kategorie der End-verschreibungs-Schilder.
Er wird verwendet, um das Ende des Straßenabschnitts anzuzeigen, der einer zuvor festgelegten Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung unterliegt.


Technische Merkmale:

• Form: kreisförmig
• Durchmesser: 600 mm (Ø 60 cm)
• Material: verzinktes oder aluminisiertes Blech, typische Dicke 25/10 oder 30/10 mm
• Klasse für reflektierende Filme: Klasse 1 (Standardreflektivität, entspricht UNI EN 12899-1)
• Hintergrundfarbe: weiß
• Kante: schwarz
• Symbol: Geschwindigkeitszahl (z. B. "50") durchgestrichen mit fünf schwarzen diagonalen Linien
• Montage: Auf Stangen oder vertikaler Stütze mit Halterungen oder Klemmen
• Rückseite: Glanzgrau lackiert


Bedeutung:

• Das Schild zeigt das Ende des Straßenabschnitts an, auf dem die zuvor verhängte Geschwindigkeitsbegrenzung galt.
Ab diesem Zeitpunkt gelten die allgemeinen Grenzen, die im Straßenverkehrsgesetz festgelegt sind, basierend auf Straßenart und Fahrzeugtyp.


Regulatorische Referenz:

• Verkehrsgesetzbuch: Art. 84, Absatz 1, und Art. 142
• Durchführungsverordnung: Abbildung II 71
• Technische Produktionsnormen: UNI EN 12899-1 (permanente vertikale Schilder)

Produktdetails
Sisas
910710201
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