Dreieckiges Straßenschild Seite 90 aus Eisen Klasse 1 Abb. 404 "Ampel"
Dreiecks-Dreiecke, Seite 90, Blechblech Klasse 1 Ampel, temporäre, permanente Verkehrsschilder, Sicherheitsschilder, Arbeitsschilder
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Haupttechnische Merkmale:
• Form: gleichseitig dreieckig
• Seite: 90 cm
• Standardgröße für außerstädtische oder städtische Straßen mit viel Verkehr.
• Material: Verzinktes oder vorlackiertes Eisenblech
• Korrosions- und atmosphärische Stoffe, entspricht den UNI EN-Standards für vertikale Schilder.
• Reflektivitätsklasse: Klasse 1
• Reflektionsfilm mit geringer Intensität (Grundsicht), geeignet für Umgebungen mit guter künstlicher Beleuchtung oder mäßigem Verkehr.
• Figurencode: Abb. 404 gemäß den Vorschriften zur Ausführung und Umsetzung des Verkehrsgesetzbuchs (Präsidialdekret 495/1992).
• Typ: Dauerhaftes Gefahrenzeichen
Bedeutung des Signals:
• Das "Ampel"-Schild (Abb. 404) kündigt das Vorhandensein eines Ampelsystems an, auch wenn es nicht sofort sichtbar ist oder sich in einer ungewöhnlichen Position befindet, und lädt die Fahrer auf, besonders aufmerksam zu sein.
• Es kann in folgenden Fällen verwendet werden:
• Ampeln sind aufgrund der Form der Straße nicht sofort sichtbar (Kurven, Anstiege, visuelle Hindernisse)
• Temporäre Ampeln (z. B. auf Baustellen)
• Neu installierte Ampelsysteme
• Anwesenheit von Fußgänger- oder Fahrradampeln an gefährdeten Punkten
Grafisches Erscheinungsbild:
• Gelber Hintergrund mit rotem Rand
• In der Mitte ist ein stilisiertes vertikales Ampelsystem dargestellt, mit drei runden Lichtern:
Rot oben
Gelb in der Mitte
Grün unten
• Das Bild ist schwarz und die Lichter werden durch durchgezogene Kreise dargestellt, die nicht in echter Farbe, sondern in der klassischen vertikalen Anordnung angeordnet sind.
Installationskontext:
• Auf außerstädtischen oder städtischen Straßen, auf denen die Ampel nicht sofort wahrnehmbar ist
• In der Nähe von Ampelkreuzungen mit schlechter Sicht
• Vor dem Überqueren von Ampeln, Fußgängern oder Radwegen
• Wird häufig 150–250 Meter vom Ampelsystem entfernt installiert, gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrskodex
Referenzgesetzgebung:
• Verkehrsgesetzbuch – Art. 39 (Vertikalschilder)
• Durchführungsverordnung – Anhang II, Abbildung 404
• Entspricht den Spezifikationen des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr sowie den europäischen Normen für Gefahrenschilder
