Gummikegel H 50 cm – 3 Hochintensiv-Grade reflektierende Bänder
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Merkmale: Der Kegel besteht aus hochelastischem vulkanisiertem Gummi und ist widerstandsfähig gegen Stöße und Quetschungen durch das Durchfahren von Fahrzeugen.
Der konische Teil ist mit Farben bemalt, die die Alterung reduzieren und den Widerstand gegen atmosphärische Stoffe erhöhen.
Klasse-II-Reflektionsbänder werden auf den konischen Teil angebracht, um die Sichtbarkeit des Kegels selbst zu erhöhen.
Die Basis des Kegels hat eine Anordnung, die hohe Stabilität ermöglicht und das Rollen bei Sturzfällen reduziert.
Die Basis im unteren Teil hat Stützfüße, die den Wasserabfluss garantieren.
Der obere Scheitel des Kegels erleichtert den Griff während der Montage und Entfernung.
Dimensionelle und technische Eigenschaften:
• Maximale Gesamtmaße: Höhe 50 cm
• quadratische Basis 28x28 cm
• Gewicht 2,1 kg
Äußere Oberflächenbehandlungen:
• Anti-Aging rote konische Teilebemalung
• Anwendung von NR. 3 Hochintensivkeits-Reflektionsbänder
Verschiedenes:
• Der Abstand des Kegels beträgt 12 m in einer geraden Linie und 5 m in Kurven; In bebauten Gebieten halbiert sich die Häufigkeit, es sei denn, es ist für bestimmte Straßen- und Verkehrssituationen eine andere Entfernung erforderlich.
Der Kegel muss verwendet werden, um Arbeits- oder Wartungsbereiche zu markieren, die nicht länger als 2 Tage dauern.
Funktionsbeschreibung:
• Der Kegel dient zur Abgrenzung und Markierung von Arbeitsbereichen, für Wartungsarbeiten, zur Markierung von Straßenmarkierungen, zur Kennzeichnung von von Unfällen betroffenen Gebieten, für temporäre Kanalisierung, für Kontrollpunkte und für Signalanlagen
Temporäre Fahrtrichtung und temporäre Hindernisräumung
Mechanische Merkmale:
• Hochelastisches vulkanisiertes Kautschukelement
Referenzstandarden:
Art. 21, 39 – des Verkehrskodex
Art. 34, 79 (åg. II 396) - Umsetzungsbestimmungen und
Umsetzung des Verkehrskodex
Ministerialdekret vom 10. Juli 2002, veröffentlicht im Amtsblatt
Offizielle Nr. 226 vom 26. September 2002
pr/EN 13422 Hrsg. 1998
Genehmigung mit D.M. LL.PP. Nr. 15179 vom 14.02.07
