Gelbe Platte in Blech der Klasse 1, Abb. 413/a "Schild für geschlossene Fahrbahn", Abmessungen 180x200
Das Schild mit geschlossener Fahrspur ist das unverzichtbare Zubehör, um die Sicherheit auf temporären Baustellen zu gewährleisten. Dieses Blechschild wurde entwickelt, um hohe Sichtbarkeit und maximale Widerstandsfähigkeit zu bieten, und ist die optimale Lösung für Unternehmen und Institutionen, die konforme und zuverlässige Beschilderungen auch unter widrigen Bedingungen benötigen.
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Merkmale:
• Name:
Blechplatte – Abb. 413/a "Lane Closed Schild"
• Abmessungen:
180 × 200 cm
(Großformat, Kategorie E, verwendet auf Hauptstraßen und Autobahnen, wo Fernsicht erforderlich ist)
Material:
• Hochfestes verzinktes Blech, gefaltete Anti-Cut-Kanten
• Verstärkte Struktur zur Widerstand gegen atmosphärische Einflüsse und mechanische Belastungen
• Veranlagung für die Befestigung an dauerhaften oder temporären Strukturen, durch hintere Kanäle oder Löcher
Reflektierender Film:
• Klasse 1, konform mit UNI EN 12899-1
• Garantiert auch bei widrigen Wetterbedingungen eine hohe Sichtbarkeit bei Tag und Nacht.
Grafik:
• Entspricht Abbildung II 413/a der technischen Spezifikation des Ministerialdekrets vom 10. Juli 2002
• Stellt visuell dar, dass eine oder mehrere Fahrspuren für Straßenbauarbeiten für den Verkehr gesperrt sind, mit dem relativen Muster der Verkehrsbewegung auf benachbarte Fahrspuren
• Die Konfiguration kann je nach Art der Sperrung variieren (z. B. Mittel- und Seitenspursperrung usw.).
Funktion und Verwendung:
• Das Schild "Fahrbahn geschlossen" – Abb. 413/a – hat die Funktion, die Verkehrsteilnehmer über die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Fahrbahn zu informieren und anzugeben:
• Welche Fahrspuren sind gesperrt
• Welche noch für den Nahverkehr verfügbar sind
Typische Verwendung:
• Straßenbaustellen an Autobahnen oder mehrspurigen Straßen
• Vorübergehende Sperrungen für Wartungsarbeiten, Oberflächenerneuerung oder Systeme
• Betrieb temporärer Umleitung oder Kanalisation von Verkehr
Vorgesehene Nutzung:
• Straßen und Schnellstraßen
• Hauptstraßen außerhalb der Stadt
• Abschnitte mit mehreren Fahrspuren in jede Richtung
• Gebiete, die planmäßigen oder Notfallarbeiten unterliegen
Referenzgesetzgebung:
• Verkehrscode – Art. 21 und Art. 43
• Ministerialdekret vom 10. Juli 2002 – Technische Spezifikationen für temporäre Beschilderung
• UNI EN 12899-1 – Europäischer technischer Standard für vertikale Schilder
