Straßenschilder-Scheibendurchmesser. 60 cm Klasse 1 Abb. 65" Transit verboten für Fahrzeuge mit einer größeren Breite als ... m
Scheibendurchmesser Klasse 1 Verkehrsmittel für Fahrzeuge mit größerer Breite – temporäre Baustellenschilder, Verkehrsschilder, Sicherheit, Baustelle – verboten
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Merkmale:
NAME: Bandscheibendurchmesser. 60 cm Klasse 1 Abb. 65" Transit verboten für Fahrzeuge mit einer größeren Breite als ... m "
ALLGEMEINE DATEN:
• Referenzfigur: II 65
• Klasse: 1 (Prohibitionsschilder)
• Form: Kreisförmige Scheibe
• Durchmesser: 60 cm (600 mm) – Standardgröße für gewöhnliche Straßen
• Material: Verzinktes Blech oder Aluminium mit Reflexfolie der Klasse 1
• Bruchfähigkeit: Klasse 1 = Standardniveau der Lichtreflexion
GRAFISCHE BESCHREIBUNG:
Struktur und Farben
• Sockel: Reflektierendes Weiß
• Kante: Reflektierendes Rot, ca. 10 mm dick
Mittleres Symbol:
• In der Mitte der Scheibe befindet sich ein doppelt gespitzter horizontaler schwarzer Pfeil, einer zeigt nach links und einer nach rechts (↔), der die Breite anzeigt.
• Über oder unter dem Pfeil wird in schwarzen Buchstaben die Grenzbreite in Metern angegeben (z. B. "2,30 m", "2,50 m" usw.).
• Die Ziffern und der Buchstaben "m" sind für die Lesbarkeit auf der Distanz proportioniert.
BEDEUTUNG UND VORSCHRIFT:
• Das Schild verbietet den Transit von Fahrzeugen (und Fahrzeuggruppen) mit einer Gesamtbreite, die größer ist als in Metern angegeben.
• Die angegebene Grenze bezieht sich auf die maximal effektive Breite des Fahrzeugs oder Komplexes, einschließlich aller hervorstehenden Lasten.
Folgende können transitieren:
• Alle Fahrzeuge mit einer Breite gleich oder kleiner als dem angegebenen Wert.
Folgende können nicht transitieren:
• Fahrzeuge oder Fahrzeuganlagen (z. B. Lastwagen, Lieferwagen, landwirtschaftliche Maschinen, Busse, Lastwagen), die die angegebene Grenze überschreiten, selbst nur um wenige Zentimeter.
VERWENDUNG UND POSITIONIERUNG:
• Er befindet sich am Anfang von Straßenabschnitten, Brücken, Tunneln oder engen Durchgängen, bei denen die Nutzungsbreite keinen sicheren Transport von Fahrzeugen erlaubt, die breiter als die angegebene Grenze sind.
• Sie kann von ergänzenden Panels begleitet werden, die zum Beispiel festlegen:
"pro km 2,5" (Ausweitung des Verbots),
"außer genehmigt",
oder andere Sonderfälle.
Standardinstallation:
• Rechte Seite der Fahrbahn, in einer Entfernung und Höhe, die aus mindestens 100 m Entfernung sichtbar ist.
• Untere Randhöhe vom Boden: 1,5 – 2,2 m.
REGULATORISCHE REFERENZEN:
Straßenverkehrsordnung:
• Art. 116, Art. 120 (Begrenzungen für Form und Masse von Fahrzeugen)
• Artikel 6 und 7 (Verkehrsbeschränkungen)
• Durchführungsverordnung (Präsidialdekret 495/1992):
• Anhang II – Tabelle der Prohibitionsschilder, Abbildung II 65
BEISPIEL:
Beispiel für eine Inschrift auf dem Schild:
• "2,30 m"
• Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,30 Metern nicht passieren können.
