Klasse 1 Blechblech Sisas Trasse in wechselnden Einbahnstraßen, Abb. 45, Maße 60x60 cm auf blauem Hintergrund, Abb. 45, Maße 60x
Kennzeichenrechte der Klasse 1 in wechselnden Einbahnstraßen Temporäre Baustellenschilder Sicherheit am Arbeitsplatz
L'ordine entro verrà spedito
Allgemeine Beschreibung:
• Vertikales Verkehrsschild aus reflektierendem Blech der Klasse 1, gemäß Abbildung II 45 des Anhangs der Verordnung zur Ausführung und Umsetzung des Verkehrskodex (Präsidialdekret 495/1992), das angibt:
"Wegerecht in wechselnden Einbahnstraßen"
• Das Schild erlaubt Fahrzeugen, mit dem Vorfahrtsrecht auf wechselnden Einbahnstraßenabschnitten bei vorübergehenden oder dauerhaften Verengungen zu fahren.
Technische Merkmale:
• Abbildung: II 45 – "Trasse in wechselnden Einbahnstraßen"
• Form: Quadrat
• Abmessungen: 60 x 60 cm
• Material: Heißverzinktes Blech oder Aluminium, minimale Dicke 25/10
• Reflektionsfilm: Klasse 1 – Standardreflektivität (geeignet für städtische Straßen oder mäßigen Verkehr)
Grafik:
• Weißer Pfeil, der nach oben zeigt (Richtung mit Priorität)
• Roter Pfeil nach unten (Richtung, die weichen muss)
• Blauer Hintergrund mit dünnem weißen Rand
• Finish: Abgerundete Ecken und anti-Schnittkante für zusätzliche Sicherheit
• Befestigung: Standardlöcher, die mit Stativen, Stangen oder mobilen Stützen kompatibel sind
Funktion und Nutzung:
• Das Schild Abb. II 45 ist am Anfang eines Straßenabschnitts mit wechselndem Verkehr angebracht, um anzuzeigen, dass der Fahrer Vorfahrt gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen hat.
Anwendungskontexte:
• Straßenbaustellen mit reduzierter Fahrbahn
• Einspurige Brücken
• Schmale Tunnel
• Städtische oder außerstädtische Abschnitte mit vorübergehend reguliertem Verkehr
Es muss in Kombination mit dem gegenüberliegenden Schild (Abb. II 41 – "Vorfahrt in wechselnden Einbahnstraßen" installiert werden), das auf der anderen Seite der Verengung angebracht ist.
Regulatorische Compliance:
• Einhaltung des Verkehrsgesetzbuchs (Art. 135 – Verpflichtungen bei wechselnden Einbahnstraßen)
• Entspricht Abbildung II 45 des Präsidialdekrets 495/1992
• Reflexfolie der Klasse 1 gemäß dem UNI EN 12899-1 Standard
• Hergestellt für den Einsatz in temporären oder dauerhaften vertikalen Straßenmarkierungen
KLAMMERN NICHT ENTHALTEN
