Verkehrsschild Erlaubte Rechts- und Linksrichtungen (Abb. 81/a) – Konforme Lösungen für Verkehrssicherheit
Das Straßenschild "Erlaubte Wegbeschreibung – rechts und links", gekennzeichnet durch Abbildung II 81/a der Highway Code Implementing Regulations, ist ein Rezept- und Verpflichtungsinstrument. Dieses Schild ist grundlegend für das Management des städtischen und Vorortverkehrs und weist den Fahrern die Verpflichtung an, nur in den beiden durch die Pfeile angegebenen Richtungen weiterzufahren, wobei die Möglichkeit ausgeschlossen ist, direkt zur unmittelbar folgenden Kreuzung zu fahren. Seine Installation ist entscheidend, um gefährliche Situationen zu verhindern und den Verkehrsfluss an strategischen Punkten wie komplexen Kreuzungen, Einbahnstraßen oder Gebieten mit dauerhaften Hindernissen zu optimieren.
Technische Eigenschaften und Haltbarkeit für jeden Kontext
Unser Schild "Erlaubte Anweisungen" ist für maximale Sichtbarkeit und Widerstand konzipiert und besteht aus hochwertigen Materialien, die eine lange Lebensdauer gewährleisten. Die Scheibe hat einen Durchmesser von 60 cm und besteht aus verzinktem oder aluminisiertem Blech mit einer Dicke von 25/10 bis 30/10 mm, was ihr Festigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber atmosphärischen Stoffen verleiht. Die Oberfläche ist mit Reflexfolie der Klasse 1 bedeckt, die auch bei schlechtem Licht eine ausgezeichnete Sichtbarkeit gemäß dem UNI EN 12899-1 Standard gewährleistet. Der blaue Hintergrund mit den beiden weißen Pfeilen, die sich nach oben abspalten und nach rechts und links ausgerichtet sind, sorgt für eine klare Interpretation der Botschaft. Die Rückseite des Schildes ist in Glanzgrau gestrichen, um eine ordentliche Optik zu gewährleisten und Glanz zu vermeiden. Die Installation ist einfach und erfolgt durch Befestigung an einem Pfosten oder einer vertikalen Stütze mit verzinkten Halterungen für makellose Stabilität.
Installation und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Dieses Schild wird idealerweise in der Nähe von Kreuzungen verwendet, wo es notwendig ist, den Fahrzeugfluss präzise zu lenken, beispielsweise bei Verkehrsinseln oder auf Baustellen, in denen die gerade Richtung vorübergehend verboten ist. Die Einhaltung der Artikel 38 und 84 des Straßenbaugesetzes und der Abbildung II 81/a der Durchführungsverordnung sowie der technischen Produktionsstandards UNI EN 12899-1 macht sie zu einer zuverlässigen Wahl für öffentliche Stellen, Bauunternehmen und Infrastrukturmanager, die nach konformen und hochwertigen Straßenmarkierungslösungen suchen.
Häufig gestellte Fragen zum Signal "Erlaubte Wegbeschreibung"
Was ist die Funktion des Signals in Abb. 81/a?
Das Schild Abb. 81/a "Erlaubte Wegbeschreibung – rechts und links" hat die Funktion, den Fahrern die Verpflichtung anzuzeigen, an der nächsten Kreuzung rechts oder links abzubiegen und so die Fortsetzungsgeraden zu untersagen. Es ist ein wesentliches, verpflichtendes Schild für Verkehrsmanagement und Verkehrssicherheit.
Welche Material- und Reflektivitätskurse gibt es?
Das Schild besteht aus verzinktem oder aluminisiertem Blech, um Robustheit und Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten. Die reflektierende Folie ist Klasse 1 und entspricht dem UNI EN 12899-1 Standard und gewährleistet eine ausreichende Sichtbarkeit sowohl bei Tag als auch bei Nacht, entsprechend den Sicherheitsstandards.
Wo ist es verpflichtend, dieses Schild anzubringen?
Dieses Schild muss in der Nähe von Kreuzungen oder Kreuzungen installiert werden, an denen es verboten ist, geradeaus zu fahren, zum Beispiel wegen Verkehrsinseln, Straßenbauarbeiten oder Einbahnstraßen, die einen Umweg erfordern.
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